Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 9. Übereinkommen)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 269/2002Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 269 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 31Artikel 31
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 31
Beide Seiten ermutigen eine direkte Zusammenarbeit zwischen den Verlagen und den Dachverbänden der Buchhändler zum Zwecke des Austausches von Informationen über literarische Werke, zur Übersetzung und Herausgabe von Literaturanthologien. Beide Seiten ermutigen zur Teilnahme an internationalen Buchmessen und -ausstellungen.
Schlagworte
Buchausstellung
Zuletzt aktualisiert am
08.08.2023
Dokumentnummer
NOR40038377