Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 9. Übereinkommen)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 269/2002Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 269 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 44Artikel 44
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 44
Beide Seiten begrüßen die Teilnahme am Programm „Kultur 2000“ der Europäischen Union und sprechen sich für eine Fortführung der guten Zusammenarbeit zwischen den Cultural Contact Points aus.
Beide Seiten streben ein gemeinsames internationales Informationsseminar der österreichischen und polnischen Cultural Contact Points im Jahr 2003 in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Kulturforum Warschau an.
Zuletzt aktualisiert am
08.08.2023
Dokumentnummer
NOR40038390