Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 9. Übereinkommen)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 269/2002Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 269 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 6
Beide Seiten begrüßen die Durchführung eines gemeinsamen Sommerkollegs zur Intensivierung der Polnisch- bzw. Deutschkenntnisse von Student/innen. Im Jahr 2002 wird in Cieszyn ein Sommerkolleg veranstaltet. Die Durchführungsmodalitäten für weitere Sommerkollegs während der Geltungsdauer dieses Übereinkommens werden auf diplomatischem Wege bekannt gegeben.
Schlagworte
Polnischkenntnis
Zuletzt aktualisiert am
08.08.2023
Dokumentnummer
NOR40038352