Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Flexibilisierungsklausel - Bestimmung der Support-Unit Zentrales
Melderegister (ZMR) als Organisationseinheit
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 20/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 20 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Beachte
Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.Zum Ende des Bezugszeitraums vergleiche Paragraph 2,
Text
Projektprogramm
§ 3. Ziel der Organisationseinheit ist es, das Meldewesen bestmöglich zu unterstützen, die Meldedaten im rechtlichen Rahmen Bürger/innen, der Wirtschaft und Verwaltung zur Verfügung zu stellen und Grundlage für e-Government zu sein. Paragraph 3, Ziel der Organisationseinheit ist es, das Meldewesen bestmöglich zu unterstützen, die Meldedaten im rechtlichen Rahmen Bürger/innen, der Wirtschaft und Verwaltung zur Verfügung zu stellen und Grundlage für e-Government zu sein.
Dokumentnummer
NOR40038796