Rechtstracker.at

§ 5

Fassungen
01.02.2003 bis 14.08.2008 — BGBl. II Nr. 115/2003 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 501.02.200314.08.2008 BGBl. II Nr. 115/2003 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 293/2008

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frauenförderungsplan für das BMLFUW

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 115 aus 2003, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 293 aus 2008,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

01.02.2003BGBl. II Nr. 115/2003

Außerkrafttretensdatum

14.08.2008aufgehoben durch BGBl. II Nr. 293/2008

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Beachte

materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 293 aus 2008,

Text

Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter/Bewerberinnen

Paragraph 5, (1) Allen, auch neu eintretenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist der Frauenförderungsplan vom Dienstgeber in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen.

  1. Absatz 2,Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von den Gleichbehandlungsbeauftragten über die Funktion und die Aufgaben der Gleichbehandlungsbeauftragten zu informieren.
  2. Absatz 3,Ein Intranetlink ist vom Dienstgeber einzurichten.
  3. Absatz 4,Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Teilnahme an Informationsveranstaltungen der Gleichbehandlungsbeauftragten oder die individuelle Kontaktaufnahme mit der/dem zuständigen Gleichbehandlungsbeauftragten innerhalb der Dienstzeit zu ermöglichen.
  4. Absatz 5,In einschlägigen Publikationen des Ressorts, insbesondere in Mitarbeiterinnenzeitungen und digitalen Medien, ist Fragen der Gleichbehandlung entsprechend Raum zu geben.
  5. Absatz 6,In den Geschäfts- und Personaleinteilungen ist eine Ansprechperson für frauen- bzw. elternrelevante Rechtsfragen (zB Teilzeit, Karenz usw. und deren dienst- und besoldungsrechtliche Fragen) auszuweisen.

Schlagworte

Geschäftseinteilung

Zuletzt aktualisiert am

22.09.2008

Gesetzesnummer

20002532

Dokumentnummer

NOR40039190