Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Die jeweils aktuelle Liste der Verträge gemäß dem Bundesgesetz über die Einholung von Vorabentscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der polizeilichen Zusammenarbeit und der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 5/2003Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 5 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
01.02.2003
Außerkrafttretensdatum
17.07.2006
Langtitel
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die jeweils aktuelle Liste der Verträge gemäß dem Bundesgesetz über die Einholung von Vorabentscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der polizeilichen Zusammenarbeit und der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen
StF: BGBl. III Nr. 5/2003
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Einholung von Vorabentscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der polizeilichen Zusammenarbeit und der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen, BGBl. I Nr. 89/1999, wird die aktuelle Liste der Verträge wie folgt kundgemacht:Auf Grund des Paragraph eins, Absatz 2, des Bundesgesetzes über die Einholung von Vorabentscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der polizeilichen Zusammenarbeit und der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 89 aus 1999,, wird die aktuelle Liste der Verträge wie folgt kundgemacht:
Anmerkung
Die Kundmachung wird durch die Kundmachung BGBl. III Nr. 124/2006 ersetzt.
Zuletzt aktualisiert am
08.04.2026
Dokumentnummer
NOR30002783