Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 27/2003Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 27 aus 2003,
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 12Artikel 12
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Text
Artikel 12
Vertragsdauer
Dieses Abkommen bleibt bis zur Kündigung durch eine der beiden Vertragsparteien in Kraft. Es kann nur unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum 1. Jänner schriftlich gekündigt werden.
Geschehen zu Praha am 30. Mai 2000 in zwei Urschriften in deutscher und tschechischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2015
Dokumentnummer
NOR40040043