Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lebensmittel - Rückstandskontrollverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 191/2003 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 110/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 191 aus 2003, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 110 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
§ 7. Wird auf Grund der Kontrollen in einem Herkunftsbetrieb eine vorschriftswidrige Behandlung nachgewiesen oder ergibt sich der begründete Verdacht einer vorschriftswidrigen Behandlung, ist/sind Paragraph 7, Wird auf Grund der Kontrollen in einem Herkunftsbetrieb eine vorschriftswidrige Behandlung nachgewiesen oder ergibt sich der begründete Verdacht einer vorschriftswidrigen Behandlung, ist/sind
hinsichtlich der zur Milch- bzw. Eiproduktion bestimmten Tiere entsprechend den §§ 15, 16 und 17 der Rückstandskontrollverordnung, BGBl. II Nr. 426/1997, in der Fassung BGBl. II Nr. 254/2002 vorzugehen.hinsichtlich der zur Milch- bzw. Eiproduktion bestimmten Tiere entsprechend den Paragraphen 15, 16 und 17 der Rückstandskontrollverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 426 aus 1997,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 254 aus 2002, vorzugehen. hinsichtlich Honig entsprechend § 24 LMG 1975 mit der Schließung des Betriebes vorzugehen.hinsichtlich Honig entsprechend Paragraph 24, LMG 1975 mit der Schließung des Betriebes vorzugehen.
sämtliche vorhandenen Primärerzeugnisse der betroffenen Tierart sowie sämtliche vorhandenen aus Primärerzeugnissen der betroffenen Tierart im Herkunftsbetrieb hergestellten Erstverarbeitungsprodukte gemäß den Bestimmungen des § 40 LMG 1975 vorläufig zu beschlagnahmen.sämtliche vorhandenen Primärerzeugnisse der betroffenen Tierart sowie sämtliche vorhandenen aus Primärerzeugnissen der betroffenen Tierart im Herkunftsbetrieb hergestellten Erstverarbeitungsprodukte gemäß den Bestimmungen des Paragraph 40, LMG 1975 vorläufig zu beschlagnahmen.
Schlagworte
Milchproduktion
Dokumentnummer
NOR40040097