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Art. 1

Fassungen
29.03.2003 bis 09.12.2009 — BGBl. II Nr. 195/2003 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 129.03.200309.12.2009 BGBl. II Nr. 195/2003 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 424/2009

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bestimmung des vorläufigen Trassenverlaufes des Teilabschnittes Wettmannstätten–St. Andrä im Zuge der Koralmbahn Graz–Klagenfurt

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 195 aus 2003, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 424 aus 2009,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

29.03.2003BGBl. II Nr. 195/2003

Außerkrafttretensdatum

09.12.2009aufgehoben durch BGBl. II Nr. 424/2009

Index

56/03 ÖBB

Text

  1. Ziffer eins
    Der vorläufige Trassenverlauf des Abschnittes Wettmannstätten-St. Andrä im Zuge der Koralmbahn Graz-Klagenfurt im Bereich der Gemeinden Wettmannstätten, Groß St. Florian, Unterbergla, Frauental an der Laßnitz, Hollenegg, Deutschlandsberg, Schwanberg, Gressenberg, Gavanos, Wielfresen, St. Georgen im Lavanttal, St. Andrä und St. Paul im Lavanttal wird wie folgt bestimmt:
    Die vorläufige Trasse des Abschnittes Wettmannstätten-St. Andrä im Zuge der Koralmbahn Graz-Klagenfurt schließt im Osten bei km 31,820 an den noch im Abschnitt “Feldkirchen-Wettmannstätten” der Koralmbahn gelegenen Bahnhof Wettmannstätten an, schwenkt bei Gussendorf Richtung Südwest ab, um nach der Talquerung bei Grünau (MG Groß St. Florian) den Südrand des Laßnitztales zu erreichen. Die Trasse verläuft weiter am südlichen Talrand bis zum Ostportal des Koralmtunnels im Bereich des südlichen Harterfeldes (MG Frauental). In diesem Abschnitt wird nördlich von Grub (Gemeinde Unterbergla) der Intercity-Bahnhof “Weststeiermark” als regionaler Knotenpunkt mit der Graz-Köflacher-Eisenbahn errichtet. Westlich des Bahnhofs Weststeiermark werden die Gleise auseinandergezogen und münden in den zweiröhrigen Koralmtunnel, in dem, etwa mittig zwischen den Bahnhöfen Weststeiermark und Lavanttal, eine Überleitstelle sowie eine anschließende Nothaltestelle vorgesehen sind. Bei der Linienführung des Tunnels wird die Möglichkeit eines Zwischenangriffs im Leibenfeld berücksichtigt und endet der Koralmtunnel unter Umgehung des Velox-Werkes im südlich der Ortschaft Mühldorf gelegenen Westportal. Im weiteren Verlauf quert die Trasse mit einer Geraden das Lavanttal in südwestlicher Richtung, wobei in diesem Bereich der Intercity-Bahnhof “Lavanttal” als regionaler Knotenpunkt mit der bestehenden Lavanttalbahn vorgesehen ist. Die Trasse endet bei km 75,630, wo sie in den Nachbarabschnitt “St. Andrä-Aich” der Koralmbahn übergeht.
  2. Ziffer 2
    Der Geländestreifen gemäß Paragraph 5 a, Absatz eins, HlG für den Verlauf der vorläufigen Trasse, der auch den Geländestreifen gemäß Paragraph 5 a, Absatz 5, HlG darstellt, ist in der beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (Abteilung II/Sch2), bei den Ämtern der Steiermärkischen und Kärntner Landesregierung sowie bei den Gemeinden Wettmannstätten, Groß St. Florian, Unterbergla, Frauental an der Laßnitz, Hollenegg, Deutschlandsberg, Schwanberg, Gressenberg, Gavaras, Wielfresen, St. Georgen im Lavanttal, St. Andrä und St. Paul im Lavanttal aufliegenden Katasterlageplänen mit Trassenverordnungsstreifen Blatt 1 bis Blatt 12, Plan Nr. KB.UV152.BTW.S.T02 bis KB.UV152.BTW.S.T09 sowie KB.UV222.PGK.ST10 bis KB.UV222.PGK.S.T10 bis KB.UV222.PGK.S.T13 durch die rot strichlierten Streifen ausgewiesen.

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2025

Gesetzesnummer

20002628

Dokumentnummer

NOR40040124