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Art. 1

Fassungen
29.03.2003 bis 09.12.2009 — BGBl. II Nr. 197/2003 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 129.03.200309.12.2009 BGBl. II Nr. 197/2003 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 424/2009

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bestimmung des vorläufigen Trassenverlaufes des Teilabschnittes St. Andrä–Aich im Zuge der Koralmbahn Graz–Klagenfurt

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 197 aus 2003, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 424 aus 2009,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

29.03.2003BGBl. II Nr. 197/2003

Außerkrafttretensdatum

09.12.2009aufgehoben durch BGBl. II Nr. 424/2009

Index

56/03 ÖBB

Text

  1. Ziffer eins
    Der vorläufige Trassenverlauf des Abschnittes St. Andrä-Aich im Zuge der Koralmbahn Graz-Klagenfurt im Bereich der Gemeinden St. Paul im Lavanttal und Ruden wird wie folgt bestimmt:
    Die vorläufige Trasse des Abschnittes St. Andrä-Aich beginnt im Lavanttal bei km 75,630, wo sie südlich des Bahnhofs Lavanttal im Bereich des Nordportals des Tunnels Deutsch Grutschen an den Teilabschnitt “Wettmannstätten-St. Andrä” der Koralmbahn anschließt und im Jauntal nördlich der Jauntalbrücke bei km 83,460 endet, wo sie an den Teilabschnitt “Aich-Althofen/Drau” der Koralmbahn anschließt. Die Trasse verläuft über den Tunnel Deutsch Grutschen (2 545 m), dessen Nordportal bei der Firma NCA zwischen Hundsdorf bei St. Paul und Kampach angesetzt wird, in das Granitztal. Die 429 m lange Talquerung wird unter Verschwenkung des Granitzbaches auf die orographisch rechte Seite des Tales und unter Verlegung der
    L 134 Granitztal Straße eingehaust und überschüttet. Die Trasse verläuft weiter im Tunnel Langer Berg (3 098 m), dessen Südportal in einer Bebauungslücke westlich der bestehenden Jauntalbahn zwischen Eis und St. Radegund liegt. Im Kreuzungsbereich der Trasse mit der B 80 Lavamünder Straße ist die Haltestelle Eis vorgesehen. Die Trasse verläuft weiter im Bereich der bestehenden Jauntalbahn und schwenkt etwa ab der Haltestelle unter weitgehender Umfahrung des bestehenden Betriebsgebietes URBAS in Richtung Jauntalbrücke ab, wo diese zirka 100 m nördlich des bestehenden Widerlagers der Jauntalbrücke endet.
  2. Ziffer 2
    Der Geländestreifen gemäß Paragraph 5 a, Absatz eins, HlG für den Verlauf der vorläufigen Trasse, der auch den Geländestreifen gemäß Paragraph 5 a, Absatz 5, HlG darstellt, ist in der beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (Abteilung II/Sch2), beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei den Gemeinden St. Paul im Lavanttal und Ruden aufliegenden Katasterlageplänen mit Trassenverordnungsstreifen Blatt 1 bis Blatt 3, Plan Nr. KB.UV221.PGK.S.T02 bis KB.UV.221.PGK.S.T04, Maßstab 1 :
    2 500 durch die grau unterlegten Streifen ausgewiesen.

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2025

Gesetzesnummer

20002630

Dokumentnummer

NOR40040126