Kurztitel
Kurzfristige Beschäftigung ausländischer Erntehelfer in der
Landwirtschaft
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 207/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 207 aus 2003,
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Text
§ 1. Für den Wirtschaftszweig Landwirtschaft wird ein Kontingent in der Höhe von 6 295 für die kurzfristige Beschäftigung von ausländischen Erntehelfern festgelegt, das auf die nachstehenden Paragraph eins, Für den Wirtschaftszweig Landwirtschaft wird ein Kontingent in der Höhe von 6 295 für die kurzfristige Beschäftigung von ausländischen Erntehelfern festgelegt, das auf die nachstehenden
Bundesländer wie folgt aufgeteilt wird:
Burgenland: .......................... 1 500
Kärnten: ............................. 30
Niederösterreich: .................... 2 100
Oberösterreich: ...................... 300
Steiermark: .......................... 2 130
Tirol: ............................... 120
Vorarlberg: .......................... 45
Wien: ................................ 70