Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
ab 01.01.2023 — BGBl. II Nr. 493/2022
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1 heute01.01.2023 § → § BGBl. II Nr. 493/2022
Anl. 101.01.200831.12.2022 § → § BGBl. II Nr. 315/2007
Anl. 117.03.200531.12.2007 § → § BGBl. II Nr. 70/2005
Anl. 112.04.200316.03.2005 BGBl. II Nr. 210/2003 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Konjunkturstatistik im Produzierenden Bereich

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 210 aus 2003, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 493 aus 2022,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2023BGBl. II Nr. 493/2022

Außerkrafttretensdatum

Index

46/01 Bundesstatistikgesetz

Text

Anlage

Erhebungsmerkmale gemäß Paragraph 4

Merkmale

1.

Identifizierungsmerkmale

 

1.1

Name

 

1.2

Standort

 

1.3

Tätigkeit(en)

 

1.4

Rechtsform

 

1.5

Umsatzsteuernummer

 

1.6

Dienstgeberkontonummer inklusive Versicherungsträger

 

1.7

Firmenbuchnummer

2.

Beschäftigte

 

2.1

Zahl der Gesamtbeschäftigten – Eigenpersonal nach Geschlecht

 

 

2.1.1

Zahl der Selbständigen nach Geschlecht

 

 

2.1.2

Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger (unselbständig Beschäftigte) nach Geschlecht

 

 

 

2.1.2.1

Zahl der Angestellten nach Geschlecht

 

 

 

2.1.2.2

Zahl der kaufmännischen Lehrlinge nach Geschlecht

 

 

 

2.1.2.3

Zahl der Arbeiter nach Geschlecht

 

 

 

2.1.2.4

Zahl der gewerblichen Lehrlinge nach Geschlecht

 

 

2.1.3

Zahl der teilzeitbeschäftigten Gehaltsempfänger nach Geschlecht

 

 

2.1.4

Zahl der teilzeitbeschäftigten Lohnempfänger nach Geschlecht

 

2.2

Zahl des in der Einheit tätigen Fremdpersonals

 

 

2.2.1

Zahl der Angestellten

 

 

2.2.2

Zahl der Arbeiter

3.

Arbeitskosten und Verdienste

 

3.1

Arbeitskosten insgesamt

 

 

3.1.1

Bruttolöhne und -gehälter insgesamt

 

 

 

3.1.1.1

Bruttogehälter der Angestellten

 

 

 

3.1.1.2

Brutto-Lehrlingseinkommen für kaufmännische Lehrlinge

 

 

 

3.1.1.3

Bruttolöhne der Arbeiter

 

 

 

 

a)

Darunter: Dienstreisevergütungen gemäß dem Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe

 

 

 

3.1.1.4

Brutto- Lehrlingseinkommen für gewerbliche Lehrlinge

 

 

3.1.2

Brutto-Sonderzahlungen, -Prämien, -Gratifikationen, -Abfertigungen insgesamt

 

 

 

3.1.2.1

Brutto-Sonderzahlungen und Prämien für Angestellte

 

 

 

3.1.2.2

Brutto-Sonderzahlungen und Prämien für kaufmännische Lehrlinge

 

 

 

3.1.2.3

Brutto-Sonderzahlungen und Prämien für Arbeiter

 

 

 

3.1.2.4

Brutto-Sonderzahlungen und Prämien für gewerbliche Lehrlinge

 

 

 

3.1.2.5

Brutto-Abfertigungen für Angestellte

 

 

 

3.1.2.6

Brutto-Abfertigungen für Arbeiter

 

 

3.1.3

Gesetzliche und freiwillige Sozialbeiträge des Arbeitgebers (plus Steuern minus Subventionen) insgesamt

 

 

 

3.1.3.1

Gesetzliche Sozialbeiträge des Arbeitgebers

 

 

 

3.1.3.2

Freiwillige Sozialleistungen des Arbeitgebers

 

3.2

Nettolöhne und -gehälter, insgesamt

 

 

3.2.1

Gehälter der Angestellten und kaufmännische Lehrlingseinkommen – netto

 

 

3.2.2

Löhne der Arbeiter und gewerbliche Lehrlingseinkommen – netto

4.

Arbeitsvolumen

 

4.1

Zahl der von den Lohn- und Gehaltsempfängern geleisteten Arbeitsstunden insgesamt

 

 

4.1.1

Geleistete Arbeitsstunden der Gehaltsempfänger

 

 

 

4.1.1.1

Darunter: Geleistete Arbeitsstunden der teilzeitbeschäftigten Gehaltsempfänger

 

 

4.1.2

Geleistete Arbeitsstunden der Lohnempfänger

 

 

 

4.1.2.1

Darunter: Geleistete Arbeitsstunden der teilzeitbeschäftigten Lohnempfänger

 

4.2

Zahl der von den Lohn- und Gehaltsempfängern bezahlten Arbeitsstunden insgesamt

 

 

4.2.1

bezahlte Arbeitsstunden der Gehaltsempfänger

 

 

4.2.2

bezahlte Arbeitsstunden der Lohnempfänger

5.

Auftragsvolumen

 

5.1

Auftragseingänge insgesamt

 

 

5.1.1

Auftragseingänge – Inlandsmarkt

 

 

 

5.1.1.1

Darunter öffentliche Auftragseingänge – Inlandsmarkt

 

 

5.1.2

Auftragseingänge – Mitgliedstaaten in der Eurozone (ohne Österreich)

 

 

 

5.1.2.1

Darunter öffentliche Auftragseingänge – Mitgliedstaaten in der Eurozone (ohne Österreich)

 

 

5.1.3

Auftragseingänge – Mitgliedstaaten, nicht in der Eurozone und Drittstaaten

 

 

 

5.1.3.1

Darunter öffentliche Auftragseingänge – Mitgliedstaaten, nicht in der Eurozone und Drittstaaten

 

5.2

Auftragsstornierungen (-kürzungen) insgesamt

 

 

5.2.1

Auftragsstornierungen (-kürzungen) – Inlandsmarkt

 

 

5.2.2

Auftragsstornierungen (-kürzungen) – Mitgliedstaaten in der Eurozone (ohne Österreich)

 

 

5.2.3

Auftragsstornierungen (-kürzungen) – Mitgliedstaaten, nicht in der Eurozone und Drittstaaten

 

5.3

Gesamtauftragsbestand am Ende des Berichtsmonats insgesamt

 

 

5.3.1

Gesamtauftragsbestand am Ende des Berichtsmonats – Inlandsmarkt

 

 

5.3.2

Gesamtauftragsbestand am Ende des Berichtsmonats – Mitgliedstaaten in der Eurozone (ohne Österreich)

 

 

5.3.3

Gesamtauftragsbestand am Ende des Berichtsmonats – Mitgliedstaaten, nicht in der Eurozone und Drittstaaten

6.

Umsatz

 

6.1

Umsatz, insgesamt

 

 

6.1.1

Umsatz – Inland

 

 

 

6.1.1.1

Darunter: Handelswarenumsatz – Inland

 

 

6.1.2

Umsatz – Mitgliedstaaten in der Eurozone (ohne Österreich)

 

 

 

6.1.2.1

Darunter: Handelswarenumsatz – Mitgliedstaaten in der Eurozone (ohne Österreich)

 

 

6.1.3

Umsatz – Mitgliedstaaten, nicht in der Eurozone und Drittstaaten

 

 

 

6.1.3.1

Darunter: Handelswarenumsatz – Mitgliedstaaten, nicht in der Eurozone und Drittstaaten

7.

Produktion

 

7.1

Eigenproduktion insgesamt

 

 

7.1.1

Eigenproduktion, für den Absatz bestimmt (EA)

 

 

7.1.2

Eigenproduktion, für den Wiedereinsatz bestimmt (EW)

 

 

7.1.3

Eigenproduktion für unternehmensinterne Lieferungen und Leistungen (EI)

 

7.2

Lohnarbeit

 

 

7.2.1

Durchgeführte Lohnarbeit (DL)

 

 

7.2.2

Vergebene Lohnarbeit (VL)

 

7.3

Abgesetzte Produktion (AP)

 

7.4

Unternehmensinterne Lieferungen und Leistungen (IL)

Schlagworte

Bruttogehalt, Nettogehalt, Auftragskürzung

Im RIS seit

28.12.2022

Zuletzt aktualisiert am

28.12.2022

Gesetzesnummer

20002670

Dokumentnummer

NOR40249680