Norm Steuerstatistik-Verordnung× ▾× ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Steuerstatistik-Verordnung Fassungen (Gesetz) ab 24.04.2003 — BGBl. II Nr. 229/2003 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.01.2021 § → § BGBl. II Nr. 477/2020 14.11.202031.12.2020 § → § BGBl. II Nr. 477/2020 10.08.201113.11.2020 § → § BGBl. II Nr. 252/2011 24.04.200309.08.2011 BGBl. II Nr. 229/2003 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 09.08.2011 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1AufgabenbereichPeriodizität, Kontinuität, Referenzzeitraum§ 2§ 3§ 4Erhebungsmerkmale§ 5ErhebungsartPflichten der Inhaber von Register- oder Verwaltungsdaten§ 6§ 7§ 8Datenübermittlung§ 9AnlagenAnl. 1