Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Wirtschaftsraum-Finanzämter-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 224/2003 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 165/2010Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 224 aus 2003, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 165 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
14/03 Abgabenverwaltungsorganisation
Text
§ 1.Paragraph eins,
Die Amtsbereiche der Finanzämter mit allgemeinem Aufgabenkreis werden organisatorischen Zweckmäßigkeiten folgend regionalisiert. Die Regionalisierung orientiert sich an geografischen Gegebenheiten, organisatorischen Mindestgrößen sowie wirtschaftlichen und demografischen Entwicklungen. Die Bildung größerer Organisationseinheiten mit einheitlicher Leitung und mit verstärkter Autonomie ermöglicht eine einfache und kostensparende Vollziehung und vermeidet eine darüber hinausgehende Zentralisierung. Durch die Beibehaltung der Standorte wird gleichzeitig den Bedürfnissen einer bürgernahen Verwaltung Rechnung getragen.
Zuletzt aktualisiert am
15.06.2010
Dokumentnummer
NOR40040624