Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr (Bosnien-Herzegowina)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 52/2003Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 52 aus 2003,
Typ
Vertrag – Bosnien-Herzegowina
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 12Artikel 12
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Text
Artikel 12
Vertragsdauer
Diese Vereinbarung wird ab In-Kraft-Treten auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Vereinbarung kann unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum ersten Jänner gekündigt werden.
GESCHEHEN zu Wien, am 30. Oktober 1995, in zwei Urschriften in deutscher und bosnischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.
Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015
Dokumentnummer
NOR40040724