Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Technischer Prüfdienst der bei der AMA eingerichteten Zahlstelle im
Weinbereich
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 242/2003 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 72/2008Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 242 aus 2003, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 72 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Inkrafttretensdatum
01.07.2007
Außerkrafttretensdatum
31.07.2008aufgehoben durch BGBl. I Nr. 72/2008
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
§ 2. Die Aufgaben des technischen Prüfdienstes der bei der Agrarmarkt Austria eingerichteten Zahlstelle betreffend die Überprüfungen von Tatbeständen, auf die sich die Zahlungen gemeinschaftlicher Mittel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein stützen, werden, unbeschadet der Regelung des § 3, der Bundeskellereiinspektion vorbehalten und den gemäß den Weinbaugesetzen der Länder mit der Führung des Rebflächenverzeichnisses beauftragten Stellen. Paragraph 2, Die Aufgaben des technischen Prüfdienstes der bei der Agrarmarkt Austria eingerichteten Zahlstelle betreffend die Überprüfungen von Tatbeständen, auf die sich die Zahlungen gemeinschaftlicher Mittel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1493 aus 1999, des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein stützen, werden, unbeschadet der Regelung des Paragraph 3,, der Bundeskellereiinspektion vorbehalten und den gemäß den Weinbaugesetzen der Länder mit der Führung des Rebflächenverzeichnisses beauftragten Stellen.
Zuletzt aktualisiert am
19.06.2008
Dokumentnummer
NOR40089870