Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kunststoffformgebung-Ausbildungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 260/2003 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 316/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 260 aus 2003, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 316 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 13Paragraph 13
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Übergangsbestimmungen
§ 13.Paragraph 13,
(1)Absatz eins,Die Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Kunststoffverarbeitung, BGBl. II Nr. 336/1999, tritt unbeschadet Abs. 2 mit Ablauf des 30. Juni 2003 außer Kraft.Die Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Kunststoffverarbeitung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 336 aus 1999,, tritt unbeschadet Absatz 2, mit Ablauf des 30. Juni 2003 außer Kraft. (2)Absatz 2,Lehrlinge, die am 1. Juli 2003 im Lehrberuf Kunststoffverarbeitung ausgebildet werden, können entsprechend der in Abs. 1 angeführten Ausbildungsordnung weiter ausgebildet werden und können bis ein Jahr nach Ende der Lehrzeit zur Lehrabschlussprüfung auf Grund den in der Ausbildungsordnung gemäß Abs. 1 festgelegten Prüfungsvorschriften antreten.Lehrlinge, die am 1. Juli 2003 im Lehrberuf Kunststoffverarbeitung ausgebildet werden, können entsprechend der in Absatz eins, angeführten Ausbildungsordnung weiter ausgebildet werden und können bis ein Jahr nach Ende der Lehrzeit zur Lehrabschlussprüfung auf Grund den in der Ausbildungsordnung gemäß Absatz eins, festgelegten Prüfungsvorschriften antreten.
(3)Absatz 3,Die Lehrzeiten, die im Lehrberuf Kunststoffverarbeitung entsprechend der in Abs. 1 angeführten Ausbildungsordnung zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Kunststoffformgebung voll anzurechnen.Die Lehrzeiten, die im Lehrberuf Kunststoffverarbeitung entsprechend der in Absatz eins, angeführten Ausbildungsordnung zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Kunststoffformgebung voll anzurechnen.
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 227/2008
Zuletzt aktualisiert am
25.08.2022
Dokumentnummer
NOR40099651