Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Wirtschaftsinformatikerin“ und „Akademischer Wirtschaftsinformatiker“, Lehrgang „Wirtschaftsinformatik“, Humboldt Bildungsgesellschaft m.b.H., Wien
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 291/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 291 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Wirtschaftsinformatik“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Wirtschaftsinformatikerin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Wirtschaftsinformatiker“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
26.02.2026
Dokumentnummer
NOR40041530