Norm Rechtspersönlichkeit von Gemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche sowie Umgliederung einer Kirchengemeinde in Superintendenz× ▾ ‹›Gliederung Rechtspersönlichkeit von Gemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche sowie Umgliederung einer Kirchengemeinde in Superintendenz Fassungen (Gesetz) ab 25.06.2003 — BGBl. II Nr. 296/2003 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute25.06.2003 BGBl. II Nr. 296/2003 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 25.06.2003 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1