Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
ab 01.06.2003 — BGBl. III Nr. 79/2003 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute01.06.2003 BGBl. III Nr. 79/2003 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten-, Dienst- und Spezialpässen (Ecuador)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 79 aus 2003,

Typ

Vertrag – Ecuador

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.06.2003BGBl. III Nr. 79/2003

Außerkrafttretensdatum

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

Bundesministerium

für auswärtige Angelegenheiten

GZ.: 45.24.01/0020e-IV.2a/2003

Verbalnote

Das Außenministerium der Republik Österreich entbietet der Botschaft der Republik Ecuador seine Empfehlungen und beehrt sich mitzuteilen, dass die Bundesregierung der Republik Österreich bereit ist, ein Abkommen mit der Regierung der Republik Ecuador über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für die Inhaber von Diplomaten-, Dienst- und Spezialpässen folgenden Inhaltes abzuschließen:

Anmerkung, es folgen die Artikel eins bis 7)

Falls die Regierung der Republik Ecuador mit Vorstehendem einverstanden ist, beehre ich mich vorzuschlagen, dass diese Note und die das Einverständnis der Regierung der Republik Ecuador zum Ausdruck bringende Antwortnote ein Abkommen zwischen unseren beiden Staaten bilden sollen, welches am ersten Tag des unmittelbar auf die Durchführung des Notenwechsels folgenden Monats in Kraft tritt.

Das Außenministerium der Republik Österreich benützt diesen Anlass, der Botschaft der Republik Ecuador die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Wien, am 23. Mai 2003 R.S.

An die Botschaft der

Republik Ecuador

Embajada del Ecuador en Austria

N. 4-2a-036/2003

Die Botschaft der Republik Ecuador entbietet dem Außenministerium der Republik Österreich seine Empfehlungen und beehrt sich, den Empfang seiner Note GZ 45.24.01/0020e-IV.2a/2003 vom 23. Mai 2003 zu bestätigen, welche wie folgt lautet:

Anmerkung, es folgt der Text der Note)

Die Botschaft der Republik Ecuador beehrt sich zu bestätigen, dass die Regierung der Republik Ecuador mit den oben angeführten Bestimmungen einverstanden ist und dass die Note des Außenministeriums der Republik Österreich und diese Antwortnote ein Abkommen zwischen unseren beiden Staaten bilden, welches am ersten Tag des unmittelbar auf die Durchführung des Notenwechsels folgenden Monats in Kraft tritt.

Die Botschaft der Republik Ecuador benützt diesen Anlass, dem Außenministerium der Republik Österreich die Versicherung ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Wien, am 23. Mai 2003

Schlagworte

Diplomatenpass, Dienstpass

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2014

Gesetzesnummer

20002798

Dokumentnummer

NOR40042200