Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Errichtung eines gemeinsamen Kontaktbüros -
Autobahn-Grenzübergangsstelle Kittsee-Jarovce
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 83/2003 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 75/2008Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 83 aus 2003, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 75 aus 2008,
Langtitel
VEREINBARUNG zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik über die Errichtung eines gemeinsamen Kontaktbüros an der Autobahn-Grenzübergangsstelle Kittsee-Jarovce auf dem Staatsgebiet der Slowakischen Republik
StF: BGBl. III Nr. 83/2003
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 7 Abs. 1 des Abkommens wurden am 30. April 2003 abgegeben; die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 7 Abs. 1 mit 1. Juni 2003 in Kraft. Die Mitteilungen gemäß Artikel 7, Absatz eins, des Abkommens wurden am 30. April 2003 abgegeben; die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 7, Absatz eins, mit 1. Juni 2003 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung (im Weiteren: der österreichische Vertragspartner) und die Regierung der Slowakischen Republik (im Weiteren: der slowakische Vertragspartner) (im Weiteren zusammen: die Vertragspartner) haben auf Grund von Artikel 2 Absatz 4 des am 17. Juni 1991 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Erleichterung der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr *1)
Folgendes vereinbart:
____________________________________________________________________
*1) Kundgemachtin BGBl. Nr. 561/1992
Schlagworte
Eisenbahnverkehr, Straßenverkehr, Autobahngrenzübergangsstelle
Zuletzt aktualisiert am
08.08.2008
Dokumentnummer
NOR30003086