Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Statistik der Geflügelproduktion
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 356/2003 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 420/2024Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 356 aus 2003, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 420 aus 2024,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz
Text
Anlage 2
Erhebung in Geflügelschlächtereien
Anzahl der geschlachteten Tiere in Stück (einschließlich Lohnschlachtungen) pro Berichtsmonat für
Brat- und Backhühner
Suppenhühner
Gänse
Enten
Truthühner
Perlhühner
Für jede Tierkategorie das Schlachtgewicht in Kilogramm, gegliedert nach den Herrichtungsformen pro Berichtsmonat für gerupft und entdärmt
bratfertig mit Innereien
bratfertig ohne Innereien
Geflügelteile
Fleisch ohne Knochen
Zuletzt aktualisiert am
03.01.2025
Dokumentnummer
NOR40042835