Norm Befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr× ▾ ‹›Gliederung Befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr Fassungen (Gesetz) ab 13.08.2003 — BGBl. II Nr. 359/2003 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 13.08.200330.09.2003 BGBl. II Nr. 359/2003 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 13.08.2003 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3