Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Auswirkung grenznaher Flugplätze - Suspendierung
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 91/2003Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 91 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Text
Für die auf dem Flugplatz Altenrhein geplanten Flugtage am 8. und 9. August 2003 sowie für einen Trainingstag am Vortag der Veranstaltung wird die Ressortvereinbarung vom 19. März 1992 *1) zur Durchführung des Vertrages zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Auswirkung des Betriebes bestehender grenznaher Flugplätze in denjenigen Punkten, die der Abhaltung dieser Flugtage entgegenstehen, wie insbesondere die Tageslärmpegel, suspendiert. Die generellen Öffnungszeiten des Flugplatzes Altenrhein bleiben unberührt.
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*1) Kundgemacht im BGBl. Nr. 172/1992, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 206/1997*1) Kundgemacht im Bundesgesetzblatt Nr. 172 aus 1992,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 206 aus 1997,
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2010
Dokumentnummer
NOR40043584