Norm Abgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde× ▾ ‹›Gliederung Abgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde Fassungen (Gesetz) ab 03.03.2026 — BGBl. II Nr. 40/2026▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute03.03.2026 § → § BGBl. II Nr. 40/2026 15.08.200302.03.2026 BGBl. II Nr. 377/2003 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Anzahl Fassungen:0–12–34–67–1213+ § 1§ 2