Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Sperrgebiet Lizum-Walchen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 386/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 386 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
43/01 Wehrrecht allgemein
Text
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Von der Erklärung zum Sperrgebiet sind ausgenommen
die im Übersichtsplan durch eine blaue Linie gekennzeichneten Wege und Gebiete und
die im Übersichtsplan gelb gekennzeichneten Gebiete während jener Zeiten, in denen diese Gebiete bei ausreichender Schneelage für den Schitourismus genützt werden können.
(2)Absatz 2,Diese Ausnahmen gelten nicht während der Zeiträume solcher militärischer Übungen, die eine Gefährdung dieser Gebiete bewirken oder die zur Erreichung eines Übungszieles eine ausschließlich militärische Nutzung dieser Gebiete erfordern.
Zuletzt aktualisiert am
17.03.2014
Dokumentnummer
NOR40044668