Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang „General Management Programm“ der LIMAK Internationale Management Akademie sowie Festlegung der Bezeichnungen „Akademische General Managerin“ und „Akademischer General Manager
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 416/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 416 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „General Management Programm“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische General Managerin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer General Manager“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
25.02.2026
Dokumentnummer
NOR40044811