Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 428/2003 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 305/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 428 aus 2003, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 305 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 5Anlage 5
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz
Text
Anlage VAnlage römisch fünf
Zinsen und ähnliche Erträge inklusive Erträge aus festverzinslichen Wertpapieren
Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren
Erträge aus Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen
Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften
Sonstige betriebliche Erträge
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) und sonstige betriebliche Aufwendungen
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 266/2009
Zuletzt aktualisiert am
18.08.2022
Dokumentnummer
NOR40109577