Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Projektmanagerin – Bau“ und „Akademischer Projektmanager – Bau“, Lehrgang „Projektmanagement – Bau“, Bauakademie Steiermark
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 439/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 439 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des zweisemestrigen Lehrganges „Projektmanagement – Bau“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Projektmanagerin – Bau“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Projektmanager – Bau“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
30.03.2026
Dokumentnummer
NOR40045096