Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
PfP-Übung "Cooperative Support 2003"
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 95/2003Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 95 aus 2003,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Index
19/10 Friedenssicherung
Text
ARTIKEL ZEHN
STREITIGKEITEN UND ÄNDERUNGEN
(1)Absatz eins,Alle Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der Auslegung oder Anwendung dieses MOU werden im Wege von Verhandlungen und ohne die Inanspruchnahme einer außenstehenden Gerichtsbarkeit gelöst.
(2)Absatz 2,Dieses MOU kann auf Vorschlag jeder Partei durch schriftliche Vereinbarung, die von den Parteien angenommen und unterschrieben wird, geändert oder ergänzt werden.
Ausgeführt in zwei Originalen in englischer Sprache.
Zuletzt aktualisiert am
13.09.2012
Dokumentnummer
NOR40045147