Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
PfP-Übung "Cooperative Support 2003"
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 95/2003Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 95 aus 2003,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
19/10 Friedenssicherung
Text
ARTIKEL ZWEI
ZWECK
(1)Absatz eins,Der Zweck dieses MOU ist die Festlegung und die Implementierung der Grundsätze und Verfahren für die COSUP 03.
(2)Absatz 2,Dieses MOU stellt, je nach Notwendigkeit, die Grundlage für die Entwicklung, die Planung und die Durchführung des HNS zwischen den Parteien oder ihren autorisierten Vertretern dar.
(3)Absatz 3,Dieses MOU bezweckt nicht, mit dem Recht des Gastgeberstaates oder den für den Gastgeberstaat in Geltung stehenden internationalen Abkommen, einschließlich des PfP SOFA, in Widerspruch zu stehen. Im Falle eines Widerspruchs soll letzteres Anwendung finden.
Zuletzt aktualisiert am
13.09.2012
Dokumentnummer
NOR40045139