Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Bezeichnungen „Akademische Unternehmensberaterin“ und „Akademischer Unternehmensberater“, incite Ausbildungs- und Schulungsveranstaltungs-Ges.m.b.H., Lehrgang „General Consulting Program“
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 480/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 480 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „General Consulting Program“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Unternehmensberaterin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Unternehmensberater“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
25.02.2026
Dokumentnummer
NOR40045467