Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Bezeichnungen „Akademische Lateinamerikanistin“ und „Akademischer Lateinamerikanist“, Österreichisches Lateinamerika-Institut, „Interdisziplinärer Lehrgang für Höhere Lateinamerika-Studien“
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 494/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 494 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des „Interdisziplinären Lehrganges für Höhere Lateinamerika-Studien“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Lateinamerikanistin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Lateinamerikanist“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
13.03.2026
Dokumentnummer
NOR40045579