Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Bezeichnungen „Akademische Finanzwirtschafterin“ und „Akademischer Finanzwirtschafter“, International Management Center Graz (IMC Graz), Lehrgang „Finance/Finanzwirtschaft“
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 503/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 503 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Finance/Finanzwirtschaft“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Finanzwirtschafterin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Finanzwirtschafter“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
25.02.2026
Dokumentnummer
NOR40045636