Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen über Nahrungsmittelhilfe 2003, 2004 und 2005
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 96/2003Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 96 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Index
59/08 Rohstoffe, Nahrungsmittel
Text
Artikel 10
Transparenz der Mittelverwendung
Die Regierung der Republik Kap Verde gewährleistet mittels operativer Standardverfahren die volle Transparenz über die Verwendung der von der Österreichischen Bundesregierung bereitgestellten Mittel einschließlich Bildung, Bestand und Verwendung der Gegenwertmittel. Sie gewährt jederzeit für von der Österreichischen Bundesregierung benannte Personen die Möglichkeit, Einsicht in die Aufzeichnungen über die Mittelverwendung zu nehmen.
Dokumentnummer
NOR40045659