Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen über Nahrungsmittelhilfe 2003, 2004 und 2005
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 96/2003Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 96 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 8Artikel 8
Index
59/08 Rohstoffe, Nahrungsmittel
Text
Artikel 8
Verwendung der Gegenwertmittel
Die Gegenwertmittel werden zur Unterstützung von Maßnahmen zur nachhaltigen Armutsreduzierung, die im PND 2002-2005 eingeschrieben sind, verwendet. Die genauen Aktivitäten werden in einem strategischen Dokument, das von beiden Vertragspartnern erarbeitet wird, festgelegt und konzentrieren sich auf die Sektoren nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung, berufliche Bildung und Dezentralisierung.
Dokumentnummer
NOR40045657