Kurztitel
Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 516/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 516 aus 2003,
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Text
§ 1. Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent in der Höhe von 982 für die Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften festgelegt, das auf die nachstehenden Paragraph eins, Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent in der Höhe von 982 für die Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften festgelegt, das auf die nachstehenden
Bundesländer wie folgt aufgeteilt wird:
Für die Beschäftigung in Gletscherregionen und deren
Einzugsbereich:
Kärnten: ...................................... 12
Salzburg: ..................................... 250
Tirol: ........................................ 670
2. Für die Beschäftigung in Schaustellerbetrieben:
Wien: ......................................... 50