Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Grundausbildung für die Verwendungsgruppen A 4 und A 5 sowie über
die Facharbeiter-Aufstiegsausbildung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 522/2003 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 223/2007Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 522 aus 2003, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 223 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 8Paragraph 8
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
Anrechnung auf die Grundausbildung
§ 8. Der erfolgreiche Abschluss der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO 2 (Unteroffizierslehrgang) gilt jedenfalls als erfolgreicher Abschluss der Grundausbildung für die Verwendungsgruppen A 4 und A 5 hinsichtlich des Verwaltungsdienstes. Paragraph 8, Der erfolgreiche Abschluss der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO 2 (Unteroffizierslehrgang) gilt jedenfalls als erfolgreicher Abschluss der Grundausbildung für die Verwendungsgruppen A 4 und A 5 hinsichtlich des Verwaltungsdienstes.
Dokumentnummer
NOR40046356