Norm Zulässige Übermittlungsarten von Anbringen und Erledigungen× ▾ ‹›Gliederung Zulässige Übermittlungsarten von Anbringen und Erledigungen Fassungen (Gesetz) ab 19.11.2003 — BGBl. II Nr. 532/2003 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute19.11.2003 BGBl. II Nr. 532/2003 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 19.11.2003 § 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6