Kurztitel
Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 533/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 533 aus 2003,
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Text
§ 1. Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent in der Höhe von 8 000 für die Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften festgelegt, das auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt wird: Paragraph eins, Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent in der Höhe von 8 000 für die Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften festgelegt, das auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt wird:
Burgenland .............. 146
Kärnten: ................ 173
Niederösterreich: ....... 185, davon 20 für Schaustellerbetriebe
Oberösterreich: ......... 270, davon 5 für Schaustellerbetriebe
Salzburg: ............... 2 630, davon 5 für Schaustellerbetriebe
Steiermark: ............. 545, davon 20 für Schaustellerbetriebe
Tirol: .................. 3 320
Vorarlberg: ............. 681
Wien: ................... 50