Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten über die Förderung und den Schutz von Investitionen
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 129/2003Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 129 aus 2003,
Typ
Vertrag – Vereinigte Arabische Emirate
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
Protokoll
Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten über die Förderung und den Schutz von Investitionen haben die unterzeichneten Bevollmächtigten folgende Erklärungen, die als integraler Bestandteil dieses Abkommens zu betrachten sind, vereinbart:
Im Hinblick auf Artikel 1 Abs. 1c bedeutet der Begriff Regierung in Bezug auf die Vereinigten Arabischen Emirate:Im Hinblick auf Artikel 1 Absatz eins c, bedeutet der Begriff Regierung in Bezug auf die Vereinigten Arabischen Emirate:
Finanzeinrichtungen wie die Abu Dhabi Investitionsbehörde, die Zentralbank der Vereinigten Arabischen Emirate, der Abu Dhabi Entwicklungsfonds, die Abu Dhabi Investitionsgesellschaft und die Internationale Erdölinvestitionsgesellschaft sowie jede sonstige Einrichtung, die direkt oder indirekt im Eigentum der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate steht.
GESCHEHEN zu Dubai, am 17. Juni 2001, in zwei Urschriften, in deutscher, arabischer und englischer Sprache, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist. Im Falle unterschiedlicher Auslegung geht der englische Text vor.
Zuletzt aktualisiert am
24.11.2015
Dokumentnummer
NOR40046511