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Internationale Steuervergütung-Datenübermittlungsverordnung (IStVDÜV)

Kundmachung
BGBl. II Nr. 7/2021 · 07.01.2021
KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz
BGBl. II Nr. 7/2021 07.01.2021 Änderung der Verordnung betreffend die Datenübermittlung zur Steuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder 2 Einheiten
BGBl. II Nr. 451/2013 16.12.2013 Änderung der Verordnung betreffend die Datenübermittlung zur Steuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder 2 Einheiten
BGBl. II Nr. 613/2003 30.12.2003 613. Verordnung: Datenübermittlung zur Steuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder Stammfassung
Kundmachungen
neugeändertaufgehobennicht berührt