Norm IStVDÜV× ▾ ‹›Gliederung Internationale Steuervergütung-Datenübermittlungsverordnung (IStVDÜV) Kundmachung BGBl. II Nr. 7/2021 · 07.01.2021▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. II Nr. 7/2021 07.01.2021 Änderung der Verordnung betreffend die Datenübermittlung zur Steuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder 2 Einheiten BGBl. II Nr. 451/2013 16.12.2013 Änderung der Verordnung betreffend die Datenübermittlung zur Steuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder 2 Einheiten BGBl. II Nr. 613/2003 30.12.2003 613. Verordnung: Datenübermittlung zur Steuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen § 1§ 2§ 3§ 4