Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Statistikverordnung für nichtlandesfinanzierte Krankenanstalten
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 637/2003 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 103/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 637 aus 2003, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 103 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
82/06 Krankenanstalten, Kurorte
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 5.Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 5,
Text
Art und Aufbau der Datenübermittlung
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz eins,Die Übermittlung der Jahresmeldung hat auf einem verschlüsselten mobilen Datenträger (CD-Rom, DVD oder USB-Speichermedium) zu erfolgen. Der Datenaustausch ist auch über ein vom Bundesministerium für Gesundheit betriebenes verschlüsseltes WEB-Verzeichnis möglich. Die Art der Datenübermittlung hat der Anlage 1 zu entsprechen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat nach dem vollständigen Abschluss der Datenverarbeitung für die betreffende Meldungsperiode alle für den Datenaustausch mittels Web-Applikation verwendeten Verzeichnisse zu leeren bzw. die übermittelten Datenträger zu vernichten oder so zu löschen, dass die bisher enthaltenen Daten keinesfalls mehr ausgelesen werden können.
(2)Absatz 2,Die Jahresmeldung hat den in Anlage 2 enthaltenen Satzarten zu entsprechen.
(3)Absatz 3,Die Dokumentation und Meldung der Daten für die Krankenanstalten-Statistik sowie für die Diagnosen- und Leistungsdokumentation haben nach den Vorschriften des vom Bundesministerium für Gesundheit herausgegebenen “Handbuch zur Dokumentation in nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten (Anhang 1)” in der jeweils geltenden Fassung zu erfolgen.
Anmerkung
Art. 3 Z 4 der Novelle BGBl. II Nr. 103/2012 lautet: ,,In § 3 Abs. 3 wird die Wortfolge „Handbuch zur Dokumentation in nicht-landesfondsfinanzierten Krankenanstalten - Organisation & Datenverwaltung“ durch die Wortfolge „Handbuch zur Dokumentation in nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten (Anhang 1)“ ersetzt.". Die zu ersetztende Wortfolge lautet richtig: ,,Handbuches zur Dokumentation in nicht-landesfondsfinanzierten Krankenanstalten - Organisation & Datenverwaltung".
Schlagworte
Diagnosedokumentation
Zuletzt aktualisiert am
08.01.2015
Dokumentnummer
NOR40137885