Kurztitel
Bestimmung der Förderbeiträge zur Abgeltung von Mehraufwendungen für
2004
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 642/2003 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 135/2004Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 642 aus 2003, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 135 aus 2004,
Text
§ 1. (1) Als Förderbeitrag zur Aufbringung von Mehraufwendungen der Ökobilanzgruppenverantwortlichen für Kleinwasserkraftanlagen wird für das Kalenderjahr 2004 ein Betrag von 0,005 Cent/kWh bestimmt.Paragraph eins, (1) Als Förderbeitrag zur Aufbringung von Mehraufwendungen der Ökobilanzgruppenverantwortlichen für Kleinwasserkraftanlagen wird für das Kalenderjahr 2004 ein Betrag von 0,005 Cent/kWh bestimmt.
(2) Als Förderbeitrag zur Aufbringung von Mehraufwendungen der
Ökobilanzgruppenverantwortlichen für sonstige Ökostromanlagen wird
für das Kalenderjahr 2004
1. für Endverbraucher, deren Anlagen an die
Netzebenen 1 bis 3 angeschlossen sind, ........ 0,094 Cent/kWh
2. für Endverbraucher, deren Anlagen an die
Netzebene 4 bis 5 angeschlossen sind, ......... 0,110 Cent/kWh
3. für Endverbraucher, deren Anlagen an die
Netzebene 6 angeschlossen sind, ............... 0,115 Cent/kWh
4. für alle übrigen Endverbraucher ............... 0,134 Cent/kWh
bestimmt.