Rechtstracker.at

§ 2

Fassungen
01.01.2004 bis 30.04.2020 — BGBl. II Nr. 7/2004 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 201.01.200430.04.2020 BGBl. II Nr. 7/2004 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 53/2020

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Einkäufer/Einkäuferin

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 7 aus 2004, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 53 aus 2020,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2004BGBl. II Nr. 7/2004

Außerkrafttretensdatum

30.04.2020aufgehoben durch BGBl. II Nr. 53/2020

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Berufsprofil

Paragraph 2,

Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:

  1. Ziffer eins
    Informationen über Einkaufsmöglichkeiten unter Inanspruchnahme der Informationstechnologien beschaffen,
  2. Ziffer 2
    Arbeiten des branchen- und betriebsspezifischen Einkaufs unter Beachtung von Währungen, Zoll, Nebenkosten und Liefer- und Zahlungsbedingungen durchführen,
  3. Ziffer 3
    bei der Lieferantenbeurteilung mitwirken,
  4. Ziffer 4
    Angebote vergleichen und beurteilen,
  5. Ziffer 5
    Bestellungen (Material, Waren und Dienstleistungen) vorbereiten,
  6. Ziffer 6
    Liefertermine überwachen und Maßnahmen bei Verzug ergreifen,
  7. Ziffer 7
    Facheinschlägige Formulare, Vordrucke und Schriftstücke ausfertigen und bearbeiten.
  8. Ziffer 8
    Administrative Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme durchführen,
  9. Ziffer 9
    an der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung mitwirken,
  10. Ziffer 10
    Statistiken, Dateien und Karteien anlegen, warten und auswerten.

Schlagworte

Lieferbedingung, Informationssystem

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2020

Gesetzesnummer

20003144

Dokumentnummer

NOR40049138