Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Tischlereitechnik-Ausbildungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 22/2004 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 203/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 22 aus 2004, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 203 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Berufsprofil
§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können: Paragraph 2, Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
Produktion
Werkzeichnungen und technische Unterlagen lesen und anwenden,
Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen,
Arbeitsabläufe planen und steuern, Arbeitsergebnisse beurteilen,
technische Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse erfassen, dokumentieren und beurteilen,
erforderliche Materialien auswählen, überprüfen und bearbeiten,
Maschinen und Anlagen nach Vorgabe rüsten, prüfen und in Betrieb nehmen,
Oberflächenbehandlung und Oberflächenveredlung durchführen,
Mängel erkennen und beheben,
Restprodukte verwerten und fachgerecht entsorgen,
Kundenorientiertes Verhalten,
Funktionsprüfung und Qualitätskontrolle,
Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheits-, Umwelt- und Qualitätsstandards ausführen.
Planung
Werkzeichnungen und technische Unterlagen lesen und anwenden,
Pläne, Werkzeichnungen und Skizzen erstellen und bearbeiten,
Mitwirken an der Produkt- und Fertigungsentwicklung, Design,
Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden planen und festlegen,
Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheits-, Umwelt- und Qualitätsstandards planen,
Erforderliche Materialien auswählen, beschaffen und überprüfen,
Kundenorientiertes Verhalten,
Schlagworte
Sicherheitsstandard, Umweltstandard, Produktentwicklung
Zuletzt aktualisiert am
08.07.2009
Dokumentnummer
NOR40049235