Kurztitel
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 41/2004Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 41 aus 2004,
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt römisch zwei
Nr. 476/2005).Nr. 476 aus 2005,).
Text
Darstellung der Funktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung
des Frauenanteils
§ 4.Paragraph 4,
Die geschlechterspezifische Besetzung der Funktionen im Rechnungshof stellt sich wie folgt
dar:
(1)Absatz eins,Verwendungsgruppe A1:
– Sektionsleitung: 4 Männer; 1 unbesetzt;
– Sektionsleitungstellvertretung: 2 Männer; 3 unbesetzt;
– Abteilungsleitung (ohne Sektionsleitungstellvertretung):
29 Männer, 4 Frauen;
– Stellvertretung der Abteilungsleitung sowie Prüfungsleitung
und Fachbereichsleitung: 61 Männer, 15 Frauen; 4 unbesetzt. Insgesamt bestehen somit 115 besetzte (und 8 unbesetzte) Funktionen;
hievon 19 mit Frauen besetzt, dies
sind 16,52 % (Frauenförderungsplan 2002/03: 10,19 %).
(2)Absatz 2,Verwendungsgruppe A2:
– Leitung der Bibliothek: 1 Mann;
– Leitung der Wirtschaftsstelle: 1 Frau.
Insgesamt bestehen somit 2 Funktionen; eine wird von einer Frau ausgeübt, dies sind 50 % (Frauenförderungsplan 2002/03: 100 %).
(3)Absatz 3,Verwendungsgruppe A3:
– Stellvertretung der Leitung der Wirtschaftsstelle: 1 Mann;
– Leitung der Ministerialkanzleidirektion: 1 Mann;
– Stellvertretung der Ministerialkanzleidirektion: 1 Frau;
– Leitung der allgemeinen Kanzlei: 1 Frau;
– Leitung der Administrativen Unterstützungsstellen der Sektionen: 5 Frauen.
Insgesamt bestehen somit 9 Funktionen; hievon sind 7 mit Frauen besetzt, dies sind 77,78 % (Frauenförderungsplan 2002/03: 87,50 %).