Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 41/2004Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 41 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt römisch zwei
Nr. 476/2005).Nr. 476 aus 2005,).
Text
Arbeitszeitregelung
§ 7.Paragraph 7,
Die rechtliche Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitregelung wird im Rechnungshof bereits umgesetzt und in Einzelfällen auch schon in Anspruch genommen. Dadurch wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.
Zuletzt aktualisiert am
25.08.2023
Dokumentnummer
NOR40049448