Norm ARR 2004× ▾ ‹›Gliederung Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004) Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2004 — BGBl. II Nr. 51/2004 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 01.10.200922.08.2014 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 208/2014 01.01.200430.09.2009 BGBl. II Nr. 51/2004 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2004 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittBegriffsbestimmungen, Zuständigkeit, Geltungsbereich und | Rechtswirkung§ 1Förderungsbegriff und -arten§ 2Förderungswürdige Leistung§ 3Zuständigkeit des Bundes§ 4Geltungsbereich§ 5Ausnahmen vom Geltungsbereich§ 6Rechtswirkung2. AbschnittHaushaltsrechtliche Förderungsvoraussetzungen§ 7AllgemeinesZusammenwirken, gemeinsames Vorgehen und Einvernehmen bei der Gewährung von Förderungen§ 8Förderung durch ein anweisendes Organ allein§ 9Förderungen durch mehrere anweisende Organe§ 10Förderungen gemeinsam mit anderen Rechtsträgern§ 11Vorbelastungen§ 12Grundsätze der Einvernehmensherstellung mit dem Bundesminister für Finanzen§ 13Erfolgskontrolle3. AbschnittAllgemeine Förderungsbestimmungen§ 14Fachliche Fähigkeiten des Förderungswerbers§ 15Beginn der Leistung§ 16Gesamtfinanzierung der Leistung§ 17Ausbedingung einer Eigenleistung§ 18Erhebung der gesamten Förderungsmittel§ 19Förderungszeitraum4. AbschnittGewährung und Abwicklung der Förderung§ 20Förderungsansuchen und -gewährungFörderungsvertrag§ 21Auflagen und Bedingungen§ 22Rückzahlung der FörderungVerwendungsnachweis§ 23Sachbericht§ 24Zahlenmäßiger Nachweis§ 25Zahlenmäßiger Nachweis bei einer Gesamtförderung§ 26Zwischenberichte§ 27Datenverwendung durch den Förderungsgeber§ 28Zustimmungserklärung nach dem Datenschutzgesetz§ 29Auszahlung der FörderungSonderregelungen§ 30Mehrere Förderungsarten nebeneinander§ 31Umsatzsteuer§ 32Leasingfinanzierte Investitionsgüter§ 33Gewinnerzielung aus einer geförderten Leistung§ 34Geförderte AnschaffungenFörderungsdarlehen§ 35Umwandlung eines Förderungsdarlehens in eine sonstige Geldzuwendung§ 36Mitbefassung des Bundesministers für Finanzen vor der Umwandlung5. AbschnittÜbertragung der Förderungsabwicklung§ 37Landeshauptmann§ 38Andere Rechtsträger§ 39Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen vor der | Übertragung6. AbschnittSonderrichtlinien§ 40Allgemeines§ 41Veröffentlichung7. AbschnittÜbergangs- und Schlussbestimmungen§ 42Rechtsanwendung und Verweisungen§ 43Sprachliche Gleichbehandlung§ 44In-Kraft-Treten§ 45Außer-Kraft-Treten von Vorschriften und ÜbergangsbestimmungenAnlagenAnl. 1Gliederung / Inhalt von Sonderrichtlinien