Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Amtssitz - Ständiges Sekretariat des Übereinkommens zum Schutz der Alpen
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 5/2004Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 5 aus 2004,
Typ
Vertrag – Ständiges Sekretariat
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 18Artikel 18
Index
19/20 Amtssitzabkommen
Beachte
Tritt mit Ablauf der Alpenkonvention, BGBl. 477/1995, außer Kraft (vgl. Art. 23 Abs. 2).Tritt mit Ablauf der Alpenkonvention, Bundesgesetzblatt 477 aus 1995,, außer Kraft vergleiche Artikel 23, Absatz 2,).
Text
Artikel 18
Notifikation von Anstellungen, Lichtbildausweise
(1)Absatz eins,Das Ständige Sekretariat übermittelt den zuständigen österreichischen Behörden eine Liste der Angestellten des Ständigen Sekretariats und revidiert diese regelmäßig.
(2)Absatz 2,Die Republik Österreich stellt den Angestellten des Ständigen Sekretariats und ihren im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen sowie den weiteren Haushaltsangehörigen nach Maßgabe der österreichischen Rechtsvorschriften einen Lichtbildausweis, der mit dem Lichtbild des Inhabers versehen ist, zur Verfügung. Dieser Ausweis dient zur Legitimierung des Inhabers gegenüber den zuständigen österreichischen Behörden.
Zuletzt aktualisiert am
03.10.2012
Dokumentnummer
NOR40050799